Verhinderungspflege - Unser Beitrag zur Entlastung und Vertretung pflegender Angehöriger
Als liebevoll pflegender Angehöriger benötigt man gelegentlich eine Auszeit. Zur Erholung, um neue Kräfte zu sammeln oder um einfach einmal eigene Wege zu gehen. So können Sie frische Energie gewinnen und Ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität erhalten.
Neu motiviert fällt es Ihnen dann wieder viel leichter, sich der Pflege Ihrer Lieben zu widmen. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit einer Urlaubspflege oder Verhinderungspflege vorgesehen.
Ob für einen mehrwöchigen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Vertretung, gerne kümmern wir uns um die optimale Versorgung während Ihrer Abwesenheit. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung.
Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege:
- Die Kosten des Pflegedienstes werden für längstens vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse übernommen (max. 1.510 EUR pro Jahr, ab dem 1.1.2012 max. 1.550 EUR pro Jahr)
- Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres
- Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens 6-monatige Pflegezeit.