Geschichtliche Entwicklung der Berufe in der Altenpflege

Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelte sich der Beruf der Altenpflege in der Bundesrepublik Deutschland. Entscheidend dafür war der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in den Alten- und Pflegeheimen, der durch die Abnahme von Diakonissen und Ordensfrauen bedingt war. Außerdem wurden die Krankenpfleger und Krankenschwestern zunehmend in den Krankenhäusern benötigt. In diesen Jahren waren Pflegeberufe nur wenig begehrt, die Entlohnung war gering, zudem sorgten Schichtdienst und mangelnde Aufstiegschancen für eine geringe Attraktivität des Pflegeberufs.

Gleichzeitig entstanden als Folgen des Kriegs und der Wohnungsnot immer mehr Einrichtungen der Altenhilfe. Viele alte Menschen hatten durch den Krieg ihre Angehörigen verloren und standen nun alleine da; es gab nicht genügend Wohnungen, und der vorhandene Wohnraum war so knapp, dass Kinder ihre inzwischen im fortgeschrittenen Lebensalter befindlichen Eltern nicht mit in die eigene Familie aufnehmen konnten.

Die vielen neu entstandenen Einrichtungen in der Altenhilfe verschärften den Mangel an ausgebildetem Personal, sodass 1958 gemeinnützige Träger großer Altenhilfeeinrichtungen begannen, Lehrgänge für Altenpflege durchzuführen, in deren Folge dann im Lauf der Jahre der heutige Altenpflege-Beruf entstand.

Die Entwicklung der Altenpflege in der ehemaligen DDR verlief völlig anders. Bis zur Wende gab es außerhalb der wenigen kirchlichen Institutionen (und dort ohne staatliche Anerkennung) kaum ausgebildete Altenpflegerinnen, die Pflege in den Einrichtungen der Altenhilfe wurde von Krankenschwestern geleistet.

Nach der Wiedervereinigung entstanden in den neuen Bundesländern sehr rasch viele Umschulungsmaßnahmen, da ungeachtet der in diesem Bereich bereits tätigen Krankenschwestern mit einem großen Bedarf an Altenpflegern und -pflegerinnen gerechnet wurde. Mittlerweile haben sich Bildungsangebote und Fachkräfte-Bedarf in den alten und neuen Bundesländern einander angenähert.

Altenpfleger/in: einheitliche Regelung seit 2003

Mit dem Gesetz über die Berufe der Altenpflege wurde im Jahr 2003 die Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin erstmalig bundesweit einheitlich geregelt. Ziel war es, dem Beruf ein klareres Profil zu geben, ein einheitliches Ausbildungsniveau zu erzielen und das Berufsbild attraktiver zu gestalten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit